Verordnungen

Landesbau­ordnungen

Die Bauordnung (BauO) oder Landesbauordnung (LBO) ist ein wesentlicher Bestandteil des öffentlichen Baurechts.

Die Bauordnung wird durch zugehörige Erlasse, Durchführungsbestimmungen sowie technische Baubestimmungen und bauaufsichtlich eingeführte Normen ergänzt. Die Kompetenz für das Bauordnungsrecht liegt bei den einzelnen Bundesländern.

Musterbauordnung

Weitere Verordnungen und Richtlinien

Technische Regeln für Arbeitsstätten (AR)

MSchulbauR

(Achtung: muss in jeweiligem Bundesland bauaufsichtlich eingeführt sein)

gilt z.B. nicht in Hessen und Rheinland-Pfalz

Barrierefreies Bauen

DIN 18040-1 und -2

Muster-Versammlungsstättenverordnung

(Achtung: muss im jeweiligen Bundesland bauaufsichtlich eingeführt sein)

Muster-Verkaufsstättenverordnung

(Achtung: muss im jeweiligen Bundesland bauaufsichtlich eingeführt sein)